Informationen zu Rauchmeldern
Rauchmelder retten Leben
Rauchmelder
Rauchmelder warnen rechtzeitig – auch im Schlaf! Mit einem durchdringenden Alarmton verschafft das kleine Gerät die nötige Zeit um dem Feuer zu entkommen, die Feuerwehr zu rufen oder möglicherweise den Brand selbst zu löschen. Brandrauch ist heimtückisch. Er kommt auf leisen Sohlen daher, vernebelt die Fluchtwege und betäubt in kürzester Zeit. Das hochgiftige Kohlenmonoxid führt schon in wenigen Minuten zum Tod. Für Menschen ist Rauch damit gefährlicher als Feuer.
Die lebensrettenden Rauchmelder sind nicht größer als eine Kaffeetasse, unauffällig, leicht zu installieren.
Hochwertige Rauchmelder mit VdS-Zeichen funktionieren nach einem optischen Prinzip, das eine zuverlässige Raucherkennung und entsprechende Alarmmeldung ermöglicht. Rauchmelder sollten batteriebetrieben sein, um auch bei Stromausfall zu funktionieren. Bevor die Batterie ausgetauscht werden muss, ertönen bei diesen Geräten rechtzeitig Warnsignale.
Batteriebetriebene Rauchmelder sind die optimale Lösung zum Nachrüsten im Wohn-, Büro- und Objektbereich. Sie sind ohne zusätzliche Kabelverlegung zu installieren. Diese Rauchmelder arbeiten unabhängig vom Stromkreis. Beim Erwerb sollte auf das VdS-Siegel geachtet werden. Die Notwendigkeit des Batteriewechsels wird ca. 30 Tage, bevor die Batterie entladen ist, durch einen wiederkehrenden Signalton angekündigt.
Spätestens alle 10 Jahre sollten Rauchmelder aus Sicherheitsgründen ausgetauscht werden.
Rauchwarnmelderpflicht für Neubauten
Nach Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern gilt seit März 2008 auch in Thüringen die Pflicht zur Installation von Rauchwarnmeldern für Neubauwohnungen. Aber auch in den anderen Bundesländern sollten diese kleinen Lebensretter in keinem Haushalt fehlen.
Generell müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, die als Rettungswege dienen, mit mindestens je einem Rauchwarnmelder ausgestattet werden. Das sollte eigentlich für jeden Haus- und Wohnungsbesitzer selbstverständlich sein, da es hierbei schließlich um den Schutz menschlichen Lebens geht.
Allen Gesetzestexten zur Rauchmelderpflicht liegt die Anwendungsnorm DIN 14676 zu Grunde:
„In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut (oder angebracht) und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“
Die Gesetzgebung in Deutschland
Die Gesetze zur Rauchmelderpflicht für Privathaushalte sind in den Bauordnungen der jeweiligen Bundesländer wie folgt festgelegt:
Hamburg
- in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten
- für Schlafräume, Kinderzimmer
- für Flure, die als Rettungsweg dienen
- Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis zum 31. Dezember 2010
Hessen
- in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten
- für Schlaf- und Kinderzimmer
- für Flure, die als Rettungsweg dienen
- Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis 2014
Mecklenburg-Vorpommern
- in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten
- für Schlafräume, Kinderzimmer
- für Flure, die als Rettungsweg dienen
- Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen seit Januar 2010!
Rheinland-Pfalz
- in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten
- für Schlaf- und Kinderzimmer
- für Flure, die als Rettungsweg dienen
- Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis Juli 2012
Saarland
- in Neu- und Umbauten
- für Schlaf- und Kinderzimmer
- für Flure, die als Rettungsweg dienen
Schleswig-Holstein
- in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten
- für Schlaf- und Kinderzimmer
- für Flure, die als Rettungsweg dienen
- Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis Ende 2010
Thüringen
- in Neu- und Umbauten
- für Schlafräume, Kinderzimmer
- für Flure, die als Rettungsweg dienen
Bremen
- in Neu-, Um- und Bestandsbauten
- für Schlafräume, Kinderzimmer und Flure
- Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis 31. Dezember 2015
Sachsen-Anhalt
- in Neu-, Um- und Bestandsbauten
- für Schlafräume, Kinderzimmer und Flure
- Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis 31. Dezember 2015
Neue Richtlinien für Rauchmelder
Seit 2008 müssen alle in Deutschland verkauften Rauchmelder dem europäischen Standard EN14604 entsprechen. Basierend auf den in den letzten Jahren gesammelten Erfahrungen stimmen der VdS (Vertrauen durch Sicherheit) und die „Vereinigung zur Förderung des deutsche Brandschutzes e.V.“ (vfdb) darin überein, dass dieser Standard zwar ein guter Start ist, allerdings nicht den erforderlichen Qualitätsansprüchen entspricht.
Beide Organisationen haben nun gemeinsam entschieden, in Deutschland zusätzliche Richtlinien einzuführen, damit die Sicherheit und Funktionalität von Rauchmeldern verbessert werden kann. Die Richtlinien wurden von der vfdb als ‚vfdb 14-01’ und von der VdS als ‚VdS 3131’ vorgestellt.
Fazit
Rauchmelder die nach „vfdb 14-01“ / „VdS 3131“ getestet wurden, sollen dem Kunden geprüfte Langlebigkeit, erhöhte Stabilität und reduzierte Fehlalarme garantieren. Es wurde beschlossen, dass das begehrte VdS-Qualitätssiegel zukünftig nur noch an Rauchmelder vergeben wird, die den neuen Richtlinien entprechen. Um den Rauchmelderherstellern etwas Zeit zu geben, wurde eine Übergangsphase bis zum 31.03.2015 festgelegt. Rauchmelder, die das VdS-Siegel bereits erhalten haben, dürfen dies bis 2015 behalten bzw. verlängern. Ab dem 31.03.2015 dürfen nur solche Rauchmelder das VdS-Zeichen tragen, die erfolgreich nach den neuen Richtlinien getestet wurden.
Die neue Richtlinie ist als Ergänzung zur DIN EN14604 anzusehen. Es wird empfohlen, Rauchmelder zu erwerben, die diesen Richtlinien entsprechen, allerdings ist dies nicht gesetzlich vorgeschrieben. Rauchmelder nach der vfdb14-01 sind nach strengen Anforderungen getestet und bieten damit erhöhte Sicherheit.
Wesentliche Merkmale der Richtlinie sind
- der Fertigungsprozess muss der Industrienorm IPC Klasse 2 entsprechen
- eine 10-Jahres-Langzeitbatterie muss fest eingebaut sein
- die Messkammer muss erweiterten Schutz gegen das Eindringen von Fremdkörpern bieten
- der Rauchmelder muss einem 5fach längerem Dauertest auf Korrosionsschutz statthalten (ggü. Standard)
- der Rauchmelder muss erhöhte Stabilität gegen mechanische Einwirkungen bieten (gemäß Industrienorm Din EN 54-7)
- strengerer Temperaturwechseltest
- längerer Dauertest auf Luftfeuchtigkeit (ggü. Standard)
- maximale elektromagentische Verträglichkeit
Wo braucht man Rauchmelder?
Rauchmelder montieren Sie am besten dort, wo Ihnen die größte Gefahr durch Rauch droht: vor und im eigenen Schlafzimmer, im Kinderzimmer, im Wohnzimmer und in den Fluren, aber auch im Keller und auf dem Dachboden, da hier sehr oft Brände unbemerkt entstehen.
Sie selbst können den Rauchmelder ohne viel Aufwand mittig unter der Zimmerdecke anbringen. Dübel und Schrauben liegen bei. Auch empfiehlt sich das Montagesystem Magnetolink.
Mindestschutz: Ein Rauchmelder pro Etage.
Wie funktioniert ein Rauchmelder?
In Deutschland zulässige Rauchmelder funktionieren nach einem foto-elektronischen Prinzip. Diese Geräte haben eine Meßkammer, in die feinst kalibrierte Lichtstrahlen ausgesendet werden. Sobald Rauchpartikel in die Meßkammer eindringen, wird das Licht gebrochen und die Strahlen treffen auf eine Fotolinse. Dieser Kontakt führt zur sofortigen Auslösung der Alarmierung.
Worauf sollte ich beim Kauf achten?
- Prüfsiegel VdS
- Optisches bzw. foto-elektrisches Detektionsverfahren
- Lauter, durchdringender Alarmton (85dBA/3m)
- Testknopf zur Kontrolle der Funktionsbereitschaft
- Batteriewechselsignal mindestens 4 Wochen vorher
- Kompletter Lieferumfang inkl. Batterie und Befestigungsmaterial
- Separater Montageteller zur einfachen Montage und zum sicheren Batteriewechsel
- 5 Jahre Garantie

